Hinweise zur Batterieentsorgung
Gemäß §18 Batteriegesetz hat, wer als Vertreiber Batterien im Versandhandel an den Endnutzer abgibt,
in den von ihm verwendeten Darstellungsmedien oder schriftlich in der Warensendung folgende Hinweise zu geben:
"Hinweise gemäß §18 Batteriegesetz:
Batterien können nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe
unentgeltlich zurückgegeben werden. Sie können die Batterien an uns, wie in der
Anbieterkennzeichung bzw. im Impressum angegeben, zurückschicken. Der Endverbraucher (im
Gesetz: „Endnutzer“) ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet.
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne (§ 17 Abs. 1 Batteriegesetz) hat folgende Bedeutung:
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden.
Die chemischen Zeichen der Metalle (§ 17 Abs. 3 Batteriegesetz) haben folgende Bedeutung:
- „Hg“ bedeutet Quecksilber (Hydrargyrum)
- „Cd“ bedeutet Cadmium
- „Pb“ bedeutet Blei (Plumbum)."